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Zivilcourage gegen Gewalt geht alle an!
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So helfen Sie

Zivilcourage gegen Gewalt geht alle an!  

Zivilcourage gegen Gewalt ist eine Initiative im Vogtland, die sich die dringend notwendige Aufklärung aller Bürger an der Basis zum Ziel gesetzt hat.

Stellen Sie sich vor: Eine Frau wird in einem vollen Kaufmarkt tätlich angegriffen, geschlagen, ruft um Hilfe. Ein einziger greift ein, hält den Angreifer fest, glaubt dass noch andere helfen und keiner der vielen Schaulustigen eilt zu Hilfe! Oder ein 14-jähriger Jugendlicher schlägt auf offener Straße einen anderen fremden Jugendlichen einfach so zusammen und die Passanten sehen einfach zu.

Das passiert hier bei uns. Auch im Vogtland. Worauf warten wir noch? Jeder kann in eine solche Situation kommen und alle, die dem Opfer nicht helfen, helfen damit dem Täter. Genau damit rechnet dieser!

Bundesweit gibt es viele Initiativen, die weitreichende Auflärung betreiben.

Einrichtungen, die helfen:

Wir sind Mitglied im Weißen Ring:

Tel.: 01803/34 34 34

Telefonseelsorge - 24 Stunden täglich  -  anonym, vertraulich, gebührenfrei

 

Der WEISSE RING wirbt für mehr Zivilcourage und Opferschutz. Mit der bundesweiten Infokampagne Stoppt das "Vogel-Strauß-Syndrom" setzt die Opferschutz-Organisation WEISSER RING ein Zeichen für mehr Zivilcourage und mehr Hilfsbereitschaft gegenüber den Opfern von Kriminalität und Gewalt.

Immer wieder werden Menschen in der Öffentlichkeit bedroht, geschlagen, beraubt und gedemütigt. Passanten beobachten und greifen nicht ein. Für die Opfer unfassbar, für unsere Gesellschaft ein Armutszeugnis. Dabei kann jeder schon morgen in eine ähnliche Situation geraten!

Passivität hilft nur den Tätern. Durch mehr Verantwortungsbewusstsein, Zivilcourage und engagiertes, besonnenes Handeln könnten viele Opfer vor (weiterem) Schaden bewahrt werden. Es geht nicht um blinden Aktionismus, sondern darum Zivilcourage in unserer Gesellschaft wieder stärker als bisher zu diskutieren.

Wer weiß, dass er als Nothelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Versicherung steht, falls er durch sein Eingreifen selbst zu Schaden kommt? Neben Gleichgültigkeit und Angstgefühlen in solchen Situationen sind es gerade solche "Kosten-Nutzen-Erwägungen", die potentielle Helfer oftmals abschrecken.

Wichtige Verhaltensregeln:

Als Zeuge einer bedrohlichen Situation, sollte sich jeder lautstark bemerkbar machen und dem Opfer Hilfsbereitschaft signalisieren. Wenn sich Straftäter beobachtet fühlen, lassen sie meist von ihrem Vorhaben ab.

Wer selbst bedroht oder angegriffen wird, muss andere sofort und eindeutig auf seine Notsituation aufmerksam machen. Oft werden Straftaten aufgrund fehlender Opfersignale gar nicht erkannt.

Wichtig ist, sich mit anderen Zeugen über geeignete Hilfsmöglichkeiten zu verständigen und klare Absprachen zu treffen.

Rufen Sie die Polizei - 112 („Wo?”, „Wer?”, „Was?”, „Wann?”);

Zeigen Sie Zivilcourage und halten Sie ein Auto an!

Oft wird deshalb nicht eingegriffen, weil sich jeder auf den anderen verlässt. Es ist Bürgerpflicht, als Zeuge eines kriminellen Übergriffs die Arbeit der Polizei zu unterstützen, um so zur Aufklärung der Straftat und zur Ergreifung des Täters beizutragen. Vielfach handelt es sich um Wiederholungstaten, die nur deshalb geschehen können, weil viel zu wenige Menschen Zivilcourage zeigen.

 
 


Das ist gleichzeitig eine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen, die Ächtung von Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft voranzutreiben! Das betrifft veränderte Waffengesetze in Deutschland genauso wie Akzeptanz von Gewalt in Schulen, Spielen oder Medien.

Dazu gehört auch die Bürger und Bürgerinnen mehr als bisher über ihre Rechte und Ansprüche als Opfer von Kriminalität und Gewalt zu informieren. Dies betrifft sowohl das Opferentschädigungsgesetz wie auch die gesetzliche Versicherung für Nothelfer. Wenn Bürger durch den Staat schon nicht ausreichend vor kriminellen Übergriffen geschützt werden können, muss wenigstens gewährleistet sein, dass sowohl Opfer als auch Nothelfer und Zeugen wissen, wie sie sich verhalten sollen, wo sie Hilfe bekommen und wie diese Hilfe aussieht.

Ebenso notwendig ist die stärkere öffentliche Ächtung des Nicht-Einschreitens in Gefahrensituationen. Viele Menschen wissen nicht, dass man auch für "Nichtstun", d.h. für Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB) bestraft werden kann. Im Gesetz sind dafür Sanktionen in Form von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vorgesehen.

Betroffenheit und Hilflosigkeit angesichts mangelnder Zivilcourage ist zu wenig. Vor allem muss sich die Rechtspolitik verstärkt der weitverbreiteten Meinung stellen, dass derjenige, der Zivilcourage gezeigt hat, von Polizei und Justiz nicht die nötige Unterstützung erhält und sich plötzlich selbst auf der Anklagebank wiederfinden könnte.

 
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